Chemistry

Die Verordnung zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien in der Europäischen Union ist seit 01. Juni 2007 in Kraft. Die Hauptziele der Verordnung sind der Schutz von Mensch und Umwelt im Umgang mit Chemikalien, den freien Verkehr chemischer Stoffe innerhalb der EU zu ermöglichen, den Wettbewerb und die Innovation zu verbessern und alternative Testmethoden zur Evaluation von Risiken zu fördern.

Obwohl die Schweiz kein Mitglied der EU ist, hat die REACh-Verordnung einen Einfluss auf die chemische Industrie. So müssen alle Exporte in den EWR Raum von Produkten aus dem Jahr 2010, welche der REACh-Verordnung unterliegen, gemeldet werden. Die Meldung und der Umgang mit der Verordnung erfordern viel Fachwissen und Erfahrung. PMC-support unterstützt Sie und hilft Ihnen gerne.

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